Auslandstätigkeit

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  • #63323
    grasy
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Sachverhalt:
    DG in Ö, keine Betriebsstätte in Italien
    Die Ehefrau des Geschäftsführers (beide wohnhaft in Italien) soll in Italien Arbeiten für diese österr. Firma erledigen

    Muß der österr. Dienstgeber die Berechnung der Lohnabgaben vornehmen (ital. SV + LSt) oder muss dies vom Dienstnehmer (über einen ital. Steuerberater) abgewickelt werden?

    Vielen Dank im Voraus für eure Infos, lg Sylvia

    #68385
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sylvia!

    Ich nehme an, es handelt sich um ein „Home office“.
    Dienstort Italien
    Wohnort Italien
    Keine Entsendung

    Sehe deshalb volle steuer- und SV-pflicht in Italien.
    Anders wäre es, wenn die DN eine Grenzgängerin nach Ö wäre…
    Vielleicht hat sie dann den Dienstort in Österreich und pendelt.

    #68386
    grasy
    Teilnehmer

    Lieber Martin!

    Meiner Meinung nach liegt jedenfalls SV- und Steuerpflicht in Italien vor (da es sich um ein von dir genanntes „Home office“ handelt) – mir geht es jetzt darum, ob eine Verpflichtung des österr. DG besteht, die ital. Lohnabgaben zu berechnen und abzuführen, oder ob dies der DN (gegebenenfalls über einen ital. Steuerberater) erledigen muss.

    lg Sylvia

    #68389
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sylvia!

    Im PV-Info Heft 6+7/2007 steht ausführliche Info zum Thema Expatriates.

    Für Österreich:
    Beides ist erlaubt. DN oder DG müssen sich darum kümmern.
    Verpflichtet ist der DN. Der DG kann freiwillig die Berechnung der LSt, SV Abgaben übernehmen.

    Die Italiener werden wahrscheinlich ebenso verfahren.
    In Unktenntnis der ital. Rechtslage kann ich keine Antwort geben.
    Vielleicht rufst Du bei der österr. Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer in Italien an.

    LG

    Martin

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