Ausgleich Zeitguthaben bei Tod DN während Blockphase

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  • #62956
    Jungbauer Harald
    Teilnehmer

    Liebe Forumsmitglieder!

    Für folgenden Sachverhalt hätte ich euren Rat gebraucht:

    Mit einer Dienstnehmerin (Normalarbeitszeit 32 h) wurde eine 50%ige Altersteilzeit mit einer Block- und Freizeitphase vereinbart. Während der Blockphase sollte sie wie bisher 32 h voll arbeiten, um dann in der Freizeitphase die geleisteten Mehrstunden auszugleichen.

    Nun ist die Dienstnehmerin aber während der Blockphase plötzlich verstorben. Meine Frage ist nun: Wie ist mit den Mehrstunden zu verfahren? Sind diese nach § 19e Abs. 2 AZG mit einem 50 % Zuschlag abzugelten und von welcher Basis ist für die Mehrstundenberechnung auszugehen.

    #67651

    Sehr geehrter Herr Jungbauer!

    A) Zur Basis der Stundenberechnung: diese versteht sich dann ohne Lohnausgleich, wenn sie ausdrücklich im Altersteilzeitvertrag vereinbart haben, dass jene Entgelte, die „ungefördert“ bleiben (also für die es kein Altersteilzeitgeld vom AMS gibt), ohne Lohnausgleichseinbeziehung bleiben oder wenn der anzuwendende Kollektivvertrag dies bereits im Voraus so regelt, dass Gutstunden ohne Lohnausgleich bleiben.

    B) Zum Zuschlag: bei Tod des Arbeitnehmers würde der Zuschlag prinzipiell zustehen, es sei denn, der Kollektivvertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor (hier hat der Dienstvertrag keine Eingriffsmöglichkeiten).

    Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

    W. Kurzböck

    #67652
    Jungbauer Harald
    Teilnehmer

    Sehr geehrter Herr Kurzböck!

    Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Damit haben Sie mir schon weitergeholfen.

    H. Jungbauer

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