Aufstockung der Arbeitszeit

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  • #66043

    Hallo zusammen!

    Einer unserer DN ist seit ein paar Monaten geringfügig bei uns beschäftigt, befristet für den Monat August, soll er auf 38,5 h aufgestockt werden, quasi als „Ferialpraktikant“.

    Ich habe mir vorgestellt, eine Änderung seines derzeitigen DV auf geringfügiger Basis zu schreiben, dass er eben für den Zeitraum August aufgestockt wird und es ab September wieder normal auf geringfügiger Basis weitergeht.

    Ist diese Vorgehensweise okay? Gibt es dabei irgendwas zu beachten?

    Danke & LG
    Sonnenblume

    #74257
    the brain
    Mitglied

    Hallo Sonnenblume,

    genau , ihn/sie für August auf D1/A1 ummelden und im September wieder geringfügig melden.
    Theoretisch müsste das Programm bei einem Bezug über der GF-Grenze automatisch auf Vollversichert umstellen. Allerdings gibt es danach noch das „Sicherheitsmonat“.

    lg
    hubert k.

    #74258

    Hallo Hubert,

    danke für deine Rückmeldung.
    Was meinst du mit „Sicherheitsmonat“ danach?

    LG
    Sonnenblume

    #74259
    the brain
    Mitglied

    Wenn jemand/jefraud ( 🙄 ) geringfügig beschäftigt ist und dann in einem Monat dann doch einmal voll pflichtig wird, weil es über die monatliche Grenze geht, dann ist diese Person das Monat drauf auch vollversichert
    und „Schutzmonat“ heißt es genau

    lg
    hubert k.

    #74260

    man lernt nie aus … 🙂
    Vielen Dank!

    LG
    Sonnenblume

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