Aufrollung für vergange Kalenderjahre

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  • #65255
    hofi
    Teilnehmer

    Hallo alle zusammen,

    Wir haben jetzt so ein Problem wegen Aufrollung.
    Allerdings geht es hier um die Jahre 2008 und 2009. Wir sollen diese Jahre für einen Dienstnehmer (lt.Steuerberaterin) aufrollen und auszahlen und ans Finanzamt in Papierform das neue L16 schicken. Es geht um die steuerfreien Auslandsbezüge welche nicht berücksichtigt wurden, da keiner dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit der Slowakei so richtig behandeln kann.
    Meiner Ansicht ist es nicht mehr möglich für diese Jahre aufzurollen. Der Dienstnehmer muss sich ans Finanzamt wenden.
    Was meint Ihr dazu ??

    #72821
    steve
    Mitglied

    Weiß nicht ob es dafür eine pauschal gültige Antwort gibt oder nicht, ich hab sowas mit meinem Lohn-Programm normalerweise mit Aufrollungen im fiktiven 13. Monat gemacht. Wir haben dabei zunächst immer die alten Lohnzettel storniern und die neuen dann nach der Aufrollung übermittelt. Je nachdem was mit der GKK vereinbart wurde dann meist auch noch die „Nachtrags“-BN für das fiktivie 13. Monat.

    #72822
    steve
    Mitglied

    P.S: Ich würde das aber nur nach Abklärung mit den zuständigen Behörden machen, aus meiner Sicht sagen die dir meist sehr genau was sie akzeptieren und was nicht – „technisch“ ist es für die meisten Lohn-Programme aber kein Problem.

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