Auflösungsabgabe ja oder nein??

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    Beiträge
  • #65670
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo!

    Sitze gerade über einem Austritt und dabei ist mir eine Frage (die mich jetzt nur peripher betrifft) eingefallen:

    Wenn ich mich von einem MA, welcher ein befristetes Dienstverhältnis auf max. 6 Monate hat, durch Kündigung oder einvernehmliche Lösung z.B. nach 4 Monaten trenne, ist die Abgabe dann fällig???

    Meine Literatur ist leider nicht auf dem aktuellen Stand, daß ich dies schon nachlesen könnte und im Internet gibt es 100 Beispiele, aber nicht meines… ❓ ❓ ❓

    Danke für’s Mitdenken 😛

    #73687
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Natascha!

    Keine AA (da ist es egal, wie das DV aufgelöst wird, die Befristung darf nur nicht länger als 6 Monate sein).
    Ist zwar nur über die Erläuterungen geregelt, aber egal.

    LG

    #73851
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo!

    Muß ich für einen MA, welcher länger als 6 Monate befristet ist und nach z.B. 2 Monaten das DV einvernehmlich gelöst wird, die Auflösungsabgabe noch immer zahlen oder gibt es da vielleicht eine Änderung??

    Danke

    Natascha

    #73853
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Natascha,

    da muss man leider zahlen (nach wie vor).
    Nur im allerersten Monat wäre es „frei“.

    LG

    #73856
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Danke für die (nicht gewünschte) Bestätigung…. 🙂

    Liebe Grüße

    Natascha

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