Auflösungsabgabe

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    Beiträge
  • #65706
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebes Forum!
    Ein Mitarbeiter ist bei uns als Vertragsbediensteter beschäftigt. Während seiner Karenz übte er eine Beschäftigung im Ausmaß von höchstens 39 Stunden im Monat aus(über Geringfügig)Dieses DV endet nun nach 8 Monaten da er wieder seine Tätigkeit nach der Karenz aufnimmt. Ich nehme an, da der Mitarbeiter nicht arbeitslos ist sondern nachwievor
    ein aufrechtes DV hat , dass keine Auflösungsabgabe anfällt. Könnte ich dies wo nachlesen, hab leider auch bei http://www.noedis.at nichts gefunden.

    lg
    Peter

    #73743
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Peter,

    den Fall hab‘ ich auch noch nirgendwo gelesen.
    Weil er auch extrem ungewöhnlich ist (vollversicherte Tätigkeit während einer Karenz von über 3 Monaten).

    Eventuell könnte man einen „Statuswechsel“ darin sehen –> bitte Abklärung mit deiner GKK!

    LG

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