Arztbestätigung

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    Beiträge
  • #65300
    pumababy
    Teilnehmer

    Hallo,

    vielleicht können mir die alten Hasen unter euch helfen.
    Ich muss seit kurzem ein kleines Personalleasingunternehmen mit Arbeitern abrechnen und wurde nun gefragt ob eine Arztbestätigung von einem pratkischen Arzt mit 4 Stunden aktzeptiert werden muss.
    Bis jetzt kannte ich es nur so das Arztbestätigungen immer akzeptiert werden. Nun will man wissen in welchem Gesetz das steht, habe aber im Arbeitszeitgesetz nichts gefunden…
    Weiß vielleicht jemand ob es dazu überhaupt eine offizielle Regelung gibt??

    Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe!!!
    Lg

    #72946
    JB1
    Teilnehmer

    Rechtsgrundlage ist bei Arbeitern § 1154b Abs 5 ABGB (das ist die Analog-Bestimmung zu § 8 Abs 3 AngG). Diese Bestimmung ist anzuwenden, wenn der Arbeiter keinem KV unterliegt, der KV keine Freistellungsgründe regelt oder die Freistellungsgründe im KV nur beispielhaft aufgehält wurden.

    #72948
    pumababy
    Teilnehmer

    Vielen Dank für diese rasche Antwort!!
    Das hat mir wirklich sehr geholfen!!

    #73229
    joedan
    Teilnehmer

    Sicher ein Symphatisches Unternehmen wo man nach wegen sucht Arztbestätigungen nicht zu akzeptieren 😆 Es sei denn der „kranke“ will die wirklich übers Ohr hauen, was wohl eher sehr selten der Fall ist.

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