Arbeiten an Feiertagen

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  • #63252
    Ulli
    Mitglied

    Hallo zusammen!

    Folgende Frage:
    Wie ich erfahren habe, darf der DG den DN nicht dazu verpflichten, an gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten.

    Wir haben ca. 150 DN, die im Schichtbetrieb tätig sind (2-Schicht, 3-Schicht sowie 4-Schichtmodell), und so lässt es sich aufgrund der Auftragslage manchmal nicht vermeiden, dass an Feiertagen gearbeitet werden muss. Im Dienstzettel steht nichts geschrieben, was die Arbeit an Feiertagen betrifft. Kann durch einen Zusatz im Dienstzettel verhindert werden, dass sich die DN weigern, an Feiertagen zu arbeiten? Wenn ja, habt ihr einen Vorschlag dafür? Oder wie kann dieses Problem sonst gelöst werden?

    Ich danke euch für eure Hilfe!
    lg Ulli

    #68255
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Ulli!

    Hier ein Auszug aus dem ABGB:
    http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_abgb01.htm

    § 879. (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

    Somit sehe ich nur „freiwilliges Arbeiten“ möglich.

    Weiters stellt sich die Frage, inwieweit das Arbeiten vom Arbeitsinspektorat mit Sanktionen belegt werden kann.
    Das natürlich nur dann, wenn der Arb.Inspektor davon erfährt… 😉

    Hier könnte man weiter diskutieren, ob (natürlich veboten…) zwei Mal die Zeitaufzeichnungen geführt werden.
    1 x für Steuer – Feiertagszuschläge
    1 x für Arbeitsinspektor ohne Feiertagsarbeit
    Hierfür habe ich natürlich keine praktische Erfahrung!

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