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    Beiträge
  • #62793
    ulrike
    Mitglied

    Liebe Kollegen/innen!

    Ist das richtig das ein Angestellter wenn Arbeitsbeginn der Montag ist und der 1. der Samstag oder Sonntag ist , dass ich diesen DN mit 1. anmelden muß und nicht mit Montag den 3.?
    Wäre wichtig auch für Probezeit.

    Diese Vorgangsweise habe ich nicht mitbekommen. Ich finde in der SV nichts darüber.

    Vielen Dank für eure Antworten im voraus

    LG

    #67246
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike,

    diese Vorgangsweise ist mir auch fremd. Ich würde den Angestellten mit Montag anmelden.
    Im aktuellen Arbeitsbehelf der GKK heißt es ja auch, dass man unter „beschäftigt ab“ jenes Datum anzuführen hat, mit dem die Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wurde.

    Lg
    Andrea

    #67248
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike!

    War bei mir auch schon mal ein Thema. Habe fachlichen Rat eingeholt und da wurde mir mitgeteilt, dass dies im KV verankert sein muß.

    zB der KV der Metallindustrie hat diese Bestimmung. Ansonsten: Anmeldetermin 3.!

    LG Elisabeth

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