AlV-Beiträge im Zusammenhang mit Vergleichszahlungen

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  • #65523
    Conny90
    Teilnehmer

    Liebe Forumsmitglieder!

    Ich hab folgende Frage…

    Nimmt ein Vergleichsbetrag Einfluss auf die Höhe der ursprünglichen Abrechnung bezüglich der Arbeitslosenversicherungsbeiträge?

    Verglichen wurden strittige Ansprüche aus dem Jahr 2011. Damals hatte der Dienstnehmer eine 1%-ige Rückverrechnung. Für den Vergleichsbetrag sind die vollen 3 % AlV zu bezahlen. Unsere Frage lautet daher, bleibt die Rückverrechnung bestehen oder muss ich die damalige Bemessungsgrundlage und den Vergleichsbetrag als eine gemeinsame Bemessungsgrundlage sehen?

    Ich habe schon mit mehreren GKK’s gesprochen, jedoch haben nicht alle dieselbe Meinung. Die Einen sehen es so, dass ich den Vergleich extra behandeln muss und somit die Rückverrechnung aus dem Vorjahr bestehen bleibt. Die Anderen sagen, ich muss die beide Beträge (Bemessungsgrundlage Vorjahr und Vergleichszahlung) als Gesamtheit betrachten und somit für alles 3% AlV bezahlen. Jetzt weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll??

    Ich danke euch für eure Hilfe

    Liebe Grüße Conny

    #73337
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Conny!

    Das hängt davon ab, was wie verglichen worden ist, wie die Vereinbarung lautet.

    Wenn Vorjahresmonate sv-mäßig aufgerollt werden müssen, ändert sich entsprechend der ALV-Beitrag.

    Am Besten alles studieren, was über Vergleiche zu finden ist, es stehen auch einige Beiträge hier im Forum.

    Mehr kann ich nicht helfen.

    Viel Erfolg

    Biggi

    #73338
    Conny90
    Teilnehmer

    Liebe Biggi!

    Vielen Dank für deine Antwort 🙂

    Verglichen wurden lfd. Bezüge, SZ, KE und UEL. Das Ergebnis war ein Pauschalvergleich, das war die einfachste Möglichkeit.
    Sv-mäßig ist der Juli 2011 aufzurollen, also ändert sich der ALV-Beitrag entsprechend, verstehe ich das richtig?

    Liebe Grüße

    Conny

    #73341
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Conny!

    Entschuldige die späte Antwort, aber ich war weg.

    SV-mäßig gehört der Juli 11 mit den neuen Zahlen neu gerechnet, also ALV auch geändert auf neue Verhältnisse (Sprünge lt. Grenzen von 2011!).

    Liebe Grüße

    Biggi

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