ALV bei geringem Einkommen

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  • #63840
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe eine Person in Altersteilzeit:
    Verdienst vor Übertritt in ATZ = Lohn € 1.651,30
    Momentaner Verdienst = Lohn € 825,65 + Ausgleich € 411,72 = € 1.237,37

    Von welchem Verdienst muss ich ausgehen, wenn ich ALV bei geringem Einkommen berechnen will?
    AMS behauptet, von Verdienst vor Übertritt. Hotline unseres Lohnprogrammes sagt, vom momentanen Verdienst?

    Danke für eure Hilfe!
    Andrea

    #69516
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Siehe dazu PV-Info Aug. 2008, Frage 10 auf Seite 12:

    10. Altersteilzeit vereinbarungen
    Betrifft die Verminderung bzw der Entfall des Versichertenanteils zur Arbeitslosenversicherung auch jenen Teil der Beiträge, der im Fall des Vorliegens einer Altersteilzeitvereinbarung von der Differenz der fiktiven Beitragsgrundlage zum tatsächlich ausbezahlten Entgelt vom Dienstgeber alleine zu tragen ist?

    Antwort: Bedingt durch eine Sonderregelung des ASVG werden die Sozialversicherungsbeiträge nach § 44 Abs 1 Z 10 ASVG im Fall des Vorliegens einer Altersteilzeitvereinbarung von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit (= fiktive Beitragsgrundlage) bemessen. Diese Beitragsgrundlage ist für die Beurteilung, ob es zu einer Verminderung oder einem Entfall der AlV-Beiträge kommt, relevant. Der Versicherte selbst leistet allerdings nur von seinem der herabgesetzten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt und dem Lohnausgleich AlV-Beiträge. Die Begünstigung kann daher auch nur diesen Teil der Beiträge umfassen. Jene Sozialversicherungsbeiträge, die von der Differenz des tatsächlich ausbezahlten Entgelts zuzüglich Lohnausgleichs zu der fiktiven Beitragsgrundlage zu entrichten sind, werden im Übrigen dem Dienstgeber vom Arbeitsmarktservice ersetzt.

    LG

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