Altersteizeit – UZ – aliquote berechnung?

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  • #64813
    neuart
    Teilnehmer

    guten morgen,

    ich habe eine Frage, die ich nicht im Detail hier finden kann:
    ich bin seit 1.3.2010 auf Altersteilzeit reduziert
    von 24 Stunden (brutto 1.750,–)
    auf 10 Stunden: Euro 700,– (+ Diff. ATZ Euro 525,– ) brutto die Woche
    (also auf 40%) nun bekomme ich die Abrechnung des Urlaubszuschusses für alle 6/6stel auf der Basis von 10 Stunden (also 700,– + Diff.ATZ 525,-). Netto euro 1.990,53.

    Stimmt das nun? ich hatte beider Arbeitskammer ien gelesen, dass sehr wohl die beiden monate Jänner und Feber mit dem vollen gehalt zu rechnen seien von vorher.

    Lieben Dank für die Mühe
    erika

    #71735
    Mathias
    Teilnehmer

    Liebe Erika,

    welcher Kollektivvertrag gilt?

    LG
    Mathias

    #71746
    neuart
    Teilnehmer

    lieber Mathias,

    der für privatangestellte (einer anwaltskanzlei); ich konnte das problem mittlerweile auch schon abklären, ich hatte recht da der eintritt in die ATZ „unterjährig“ (per 1.3.210) war und ich in meinen ATZ-vertrag auch die klausel hineinnahm, dass eventuelle normalarbeitszeitmonate bei unterjährigem wechsel aliqout in sonderzahlungen der ATZ zu berücksichtigen sind. ich bekomme die nachzahlung nächsten monat abgerechnet. was ich aber herausgefunedn habe ist, dass man darauf im vertrag extra eingehen muss, dies also festhalten, sonst hat man das nachsehen (lt.kollektivvertrag).

    LG
    erika

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