Altersteilzeit u. KFZ-Sachbezug

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  • #63783
    Margit K.
    Teilnehmer

    Ein Dienstnehmer möchte gerne 2 Jahre in Altersteilzeit gehen – Blockzeitvariante – 50% Reduzierung der Arbeitszeit = 1. Jahr Arbeitsphase – 2. Jahr Freizeitphase.

    Was mache ich mit dem KFZ-Sachbezug in den 2 Jahren – derzeit EUR 448,– pro Monat?

    Voller Sachbezug in Höhe von EUR 448,– im 1. Jahr und kein Sachbezug im 2. Jahr, weil er ja auch keinen Dienstwagen im 2. Jahr hat?
    Oder den Sachbezug über beide Jahre halbieren EUR 224,–+ Lohnausgleich vom Sachbezug EUR 112,–??

    Es wäre mir sehr geholfen, falls jemand damit bereits Erfahrungswerte hat.

    Vielen Dank!

    Margit

    #69396
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Margit!

    Ich würde im 1. Jahr vollen SB, im 2. Jahr keinen SB ansetzen.
    Allerdings könnte der Dienstnehmer einen Anspruch des Sachbezug als laufenden Geldbezug geltend machen. Prüfe die Dienstwagenbestimmung ob der Widerruf möglich ist, bzw. befristet war.
    (könnte ein GPLA Prüfungspunkt werden)

    Bei einer Abfertigung ist der Wert VOR Altersteilzeit, also mit Sachbezug in die Berechnungsgrundlage zu nehmen.

    #69409
    Margit K.
    Teilnehmer

    Lieber Martin,

    vielen Dank für Deine Antwort. Betreffend Dienstwagenbestimmung haben wir im Dienstvertrag des Mitarbeiters folgenden Absatz:
    „Für die Dienstausübung wird ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Der Dienstnehmer ist berechtigt, das Kraftfahrzeug auch für Privatfahrten zu nutzen. Die private Nutzung wird abgabenrechtlich als Sachbezug behandelt.“

    Läßt sich daraus ein Anspruch auf Abgeltung des Sachbezuges als Bezug mit Auszahlung während der Freizeitphase – ohne Nutzung des Fahrzeuges – ableiten?.

    Liebe Grüße
    Margit

    #69412
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Margit!

    Habt Ihr dem Dienstnehmer in der Vergangenheit während des Urlaubs weggenommen?
    Wahscheinlich nicht.
    Deshalb warum soll ihm dann der Sachbezug bzw. das Entgelt dafür in der Dienstfreistellungsphase der Altersteilzeit gekürzt werden?

    Ich sehe den Anspruch vorhanden.
    Ich habe einen Klienten übernommen, welche den gleichen Fall wie Du hatte. Da hat die Arbeiterkammer bei Austritt die Nachzahlung nachgefordert – und erhalten.
    Zum Glück war der DN über der Höchstbeitragsgrundlage und so musste ich nicht die SV laut Anspruchsprinzip in die betroffenen Jahre rollen.

    Schönen Sonntag!

    #69416
    Margit K.
    Teilnehmer

    Lieber Martin!

    Der DN konnte das Firmenfahrzeug natürlich auch in seinem Urlaub nutzen.

    Deine Ausführungen klingen logisch – sollte die Alterteilzeitvereinbarung mit dem DN zustande kommen werde ich den DN dementsprechend abrechnen.

    Vielen Dank für Deine Hilfe.

    Liebe Grüße
    Margit

    #69418
    Martin
    Teilnehmer

    Gerne + schöne Arbeitswoche!

    lg
    Martin

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