Frage: Bei ALL IN-Verträgen rechnen wir die € 86,– (lt. § 68/2) heraus. Meine Frage für den Nachweise dieser 10 Üstd.
Da wir eine Gleitzeitvereinbarung haben und diese mit einem Puffer von 77 Std. limitiert ist – dh. alle Std. die darüber
hinaus anfallen, werden gestrichen, stellt sich mir nun die Frage: wann handelt es sich um 10 Üstd. – wenn ich innerhalb
dieses GLZ-Puffer’s mtl. 10 std. aufbaue, ich aber noch nicht über die GLZ-Grenze von 77 Std. komme oder muss
ich wirklich über die 77 Std. bzw auf mind. 87 Std. mtl. kommen, damit mir die 10 Std. weggestichen werden und diese
als Üst. betrachtet werden können???
ist die Steuerfreiheit bei ALLIN wirklich nur gegeben,wenn 10 Üstd. geleistet wurden?????