All In-Verträge §68/2

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  • #64122
    ibiza99
    Teilnehmer

    Frage: Bei ALL IN-Verträgen rechnen wir die € 86,– (lt. § 68/2) heraus. Meine Frage für den Nachweise dieser 10 Üstd.

    Da wir eine Gleitzeitvereinbarung haben und diese mit einem Puffer von 77 Std. limitiert ist – dh. alle Std. die darüber
    hinaus anfallen, werden gestrichen, stellt sich mir nun die Frage: wann handelt es sich um 10 Üstd. – wenn ich innerhalb
    dieses GLZ-Puffer’s mtl. 10 std. aufbaue, ich aber noch nicht über die GLZ-Grenze von 77 Std. komme oder muss
    ich wirklich über die 77 Std. bzw auf mind. 87 Std. mtl. kommen, damit mir die 10 Std. weggestichen werden und diese
    als Üst. betrachtet werden können???

    ist die Steuerfreiheit bei ALLIN wirklich nur gegeben,wenn 10 Üstd. geleistet wurden?????

    #70164
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo ibiza!

    Grundsätzlich ist es bei einer GZ-Vereinbarung so, dass es sich erst dann um Überstunden handelt, wenn die max. Übertragungsmöglichkeit von Plusstunden (bei dir: 77 Stunden) überschritten wird.

    Da kann es m.E. schon ein Problem geben, wenn sich der AN immer innerhalb dieses Rahmens bewegt, weil er ja dann keine Überstunden geleistet, sondern nur Gleitzeit aufgebaut hat.

    LG

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