all-in-vereinbarung

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    Beiträge
  • #63865
    maria1
    Teilnehmer

    darf ich bei einer all-in-vereinbarung laut dienstvertrag die 5 50%igen freien zuschläge (§68/1) bis höchstens € 43,–herausrechnen?
    danke, maria1

    #69562
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Maria!

    Ja, das ist möglich.
    Nachfolgend ein Auszug aus den LSt-RL:

    20.5.3 Nachweis von Überstunden bzw. Herausschälung von Zuschlägen
    gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988
    1161
    Für die Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen im Sinne des § 68 Abs. 2 EStG 1988
    sind grundsätzlich keine Aufzeichnungen erforderlich, sofern bisher Überstunden über diese
    Anzahl hinaus erbracht und gezahlt wurden.
    1162
    Beim Herausschälen von steuerfreien Zuschlägen im Sinne des § 68 Abs. 2 EStG 1988 aus
    einer Gesamtgehaltsvereinbarung entfällt ebenfalls die Nachweispflicht, sofern weiter wie
    bisher die Anzahl der steuerbegünstigten Überstunden in diesem Ausmaß herausgerechnet
    und nur fünf Überstunden von der herausgerechneten Überstundenanzahl mit einem
    50%igen Zuschlag steuerbegünstigt behandelt werden. Eine Änderung in der Methode des
    Herausschälens ist nicht zulässig, da dies zu einem anderen Stundenteiler führen würde.
    Lässt sich hingegen aus einem Überstundenpauschale der Grundlohn nicht ermitteln, steht
    dies einer begünstigten Besteuerung der Überstundenzuschläge entgegen (VwGH 29.1.1998,
    96/15/0250). Die für die Grundlohnermittlung bei Gesamtgehaltsvereinbarungen
    erforderliche Anzahl der 50%igen Überstunden ist – sofern kein Nachweis bzw. keine
    zahlenmäßige Vereinbarung vorliegt – glaubhaft zu machen. In diesen Fällen bestehen
    jedoch keine Bedenken, wenn für die Ermittlung der Zuschläge gemäß § 68 Abs. 2 EStG
    1988 20 Überstunden als Durchschnittswert für die Ermittlung des Grundlohnes unterstellt
    werden.

    Somit alles klar?

    LG

    #69566
    maria1
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    du hast mir sehr geholfen mit deiner ausführlichen Dokumentation.
    Hauptsache ist, dass es bei der nächsten Revision keine Probleme gibt. Bisher wurde dies nämlich nicht gemacht.
    Danke und mit lieben Grüßen, Maria.

    #69569
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Maria!

    Bitte, sehr gern geschehen.

    LG

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