Aliquoter Urlaubsanspruch

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    Beiträge
  • #63541
    zoox
    Mitglied

    Ich habe gelesen:

    Wenn man Urlaub konsumieren will dann muss man aufrunden, und wenn man in UEL auszahlen will dann kaufmänisch auf- oder abrunden.

    Ich habe ausgerechnet dass ich Urlaubsanspruch von 23,08 Tagen habe.

    Meine Frage: Hab ich Anspruch auf 23 Tagen oder auf 24 Tagen.
    Ich will diese Tage konsumieren und nicht auszahlen lassen.

    Danke!!

    #68893
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Siehe dazu großer Ortner, Stand 1.1.2007, Seite 590:
    Der aliquote (zu konsumierende) Urlaubsanspruch ist analog zu § 9 Abs. 1 APSG und § 15f Abs. 2 MSchG auf ganze Werktage aufzurunden (OGH 31.8.1994, 8ObA268/94).

    LG

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