Abmeldung während einem Krankenstand

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  • #62635
    Schwandner
    Mitglied

    Die Gattin eines Selbständigen ist bei diesem vollzeit Angestellt.
    Sie ist leider immer wieder krank.
    Der Krankenentgelt-Anspruch wurde im September 2005 (50% 2. Topf) bzw. im Oktober 2005 (25% 2. Topf) ausgeschöpft.

    Im November wurden noch die Sonderzahlung bezahlt, ebenso bei der einvernehmlichen Lösung dieses Jahres.

    Jetzt verlang aber die GKK bei der Abmeldung ein ungewöhnliche Sache.
    Sie verlangt das Ende Engelt mit Ende 50% Krankenentgelt im September 2005.

    Irgendwie ist mir das Unlogisch, da ja später auch noch Entgelt (25% & Sonderzahlungen) geflossen sind.

    Kann mir das jemand erklären?

    mfg
    Peter

    #66777
    Julia
    Teilnehmer

    Hallo Peter,

    ich würde mal sagen, das „Entgeltende“ ist damit zu erklären, dass Krankenentgeltzahlungen von unter 50% der vollen Bezüge (sofern sie ab dem 4. Krankenstandstag neben dem Krankengeld der GKK anfallen) sozialversicherungsfrei sind (das ergibt sich aus § 49 Abs 3 ASVG). Dh diese Bezüge zählen sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Entgelt, somit ist keine Beitragspflicht gegeben und die entsprechenden Tage gelten auch nicht als SV-Tage. Daher ist abzumelden wegen Ende Entgelt.

    Schöne Grüße,
    Julia

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