Abfertigungsansprüche bei Betriebsübergang (AVRAG §6 Abs.1)

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  • #63317
    Claudia83
    Teilnehmer

    Sachverhalt:
    Es gibt eine mündliche Vereinbarung zw. Veräußer u. Erwerber, dass die Abfertigungen, Resturlaubstage und aliquoten Sonderzahlungen bis zum Betriebsübergang vom Veräußerer ausbezahlt werden. Der Erwerber übernimmt alle Mitarbeiter! Der Erwerber möchte, dass die Mitarbeiter der neuen Abfertigung unterliegen, weiters werden alle Vordientszeiten für das Entgelt und den Urlaub angerechnet, das Urlaubsjahr beginnt neu mit der Übernahme, und die Sonderzahlungen werden somit vom Erwerber auch nur aliquot ausbezahlt.

    Meine Fragen:
    1. Ist dies überhaupt so möglich?
    2. Kann man die Mitarbeiter Endabrechnen und dann beim Erwerber „neu“ anfangen lassen?
    3. Wie sieht es mit der Abfertigung alt aus? Kann man diese überhaupt begünstigt ausbezahlen?
    4. Falls die Abfertiung vom Veräußerer begünstigt ausbezahlt wurde und dies nicht richtig ist, kann die GKK die SV Beiträge vom Erwerber nachfordern?

    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
    lg
    claudia

    #68477
    grasy
    Teilnehmer

    Hallo Claudia!

    Gem. RZ 1072 der LStRL ist bei einvernehmlicher Auflösung des DV die steuerbegünstigte Auszahlung der Abfertigung möglich (auch bei Wiedereinstellungszusage des Rechtsnachfolgers und Anwendung des AVRAG). Betreffend den Urlaub sollte nichts gegen eine Urlaubsablöse sprechen (bzw. Urlaubsersatzleistung bei einvern. Auflösung), auch bei der aliquoten Auszahlung der SZ sehe ich kein Problem, da im gesamten die vollen SZ an den DN bezahlt werden (die Behörden erhalten also die vollen Beiträge).

    lg Sylvia

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