Hallo!
Ein Arbeiter war 30 Dienstjahre bei einer Gemeinde in OÖ als Schulwart tätig. Es wurde Altersteilzeit in Anspruch genommen und im Vorjahr hat er die Alterspension angetreten.
Die Abfertigung für den Arbeitnehmer wurde wie folgt berechnet:
Bezug in der Altersteilzeit
+ 1/12 UZ und 1/12 WR
= Brutto x 12
= zu zahlende Brutto Abertigung
Jetzt will aber die Gemeinde die anteiligen Sonderzahlungen zurückfordern, da sie anscheinend dem Arbeiter nicht zustehen.
Meiner Meinung nach stehen die anteiligen Sonderzahlung (in diesem Fall volle UZ und WR) schon zu. Weiters glaube ich, dass die Abfertigung vom ehemaligen Bruttolohn (vor Antritt der Altersteilzeit) zu berechnen ist.
Liege ich hier richtig???
Danke für Eure Antworten und Denkanstöße!