Abfertigung ALT

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  • #64019
    Shaq
    Mitglied

    Hallo,

    Bin noch ganz Neu hier habe aber auch schon eine Frage.

    Meine Freundin hat nun seit 1994 im LKH als Krankenpflegerin gearbeitet.
    Nun hat sie sich karenzieren lassen (Man hat beim LKH die Möglichkeit 1 Jahr unbezahlt karenzieren zu lassen), da sie bei der Lebenshilfe einen Job angenommen hat der sie nicht so sehr belastet (Kreuzschmerzen, Kopfschmerzen, Tumor in der Hand, Verspannungen, …).
    Nun will sie auch bei der Lebenhilfe bleiben, da ihr das Körperlich bei weitem nicht so zu schaffen macht.

    Da kommen wir dann zum Problem. Nach der Abfertigung alt, würde ihr ja keine Abfertigung zustehen wenn sie kündigt.
    Oder gibt es da einen Weg wie man ev. zumindest einen Teil der Abfertigung bekommt?
    Ist ja echt unfair wenn man so lange gearbeitet hat und dann auch nichts dafür bekommt.

    Sage schon mal danke für die Hilfe und den Antworten.

    MFG Shaq

    #69925
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Shaq!

    EVENTUELL wäre in diesem Fall ein vorzeitiger Austritt wegen Dienstunfähigkeit möglich.
    Siehe dazu (beispielhaft) § 26 AngG, Ziffer 1:

    Als ein wichtiger Grund, der den Angestellten zum vorzeitigen Austritte berechtigt, ist insbesondere anzusehen:

    1. Wenn der Angestellte zur Fortsetzung seiner Dienstleistung unfähig wird oder diese ohne Schaden für seine Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortsetzen kann;
    ….

    In diesem Fall bleibt nämlich der Abfertigungsanspruch gewahrt.
    Allerdings darf man hier nicht „einfach so“ austreten, sondern es muss dem Dienstgeber die Möglichkeit gegeben werden, einen anderen Posten für die DN bereitzustellen.

    LG

    #69927
    Shaq
    Mitglied

    Super Danke für die schnelle Antwort.
    Das hört sich ja schon mal ganz gut an. Bis auf die Tatsache, das man nicht einfach so aus dem Dienstverhältnis austreten kann.

    1. Aber andererseits für was kann man in einem Krankenhaus eine Pflegehelferin denn noch brauchen *gg* Oder fällt dir da was ein auf welche Ideen die kommen könnten?
    2. Außerdem wie ist das wenn sie dann ein Dienstverhältnis eingeht wo sie betreut. Das ist dann ja ohne weiteres Möglich? Da sie zur Zeit in einer Tagesstätte für Behinderte arbeitet

    Fragen sind ein wenig blöd formuliert, aber ich glaube der Sinn kommt schon durch.

    Danke für die wirklich wichtigen Infos.

    MFG Shaq

    #69929
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Shaq!

    Du bist heute wohl auch Nachtarbeiter, oder?

    Eine diesbezügliche Beurteilung von außen (ohne genauer Kenntnisse – seufz – der Materie) ist sehr schwierig.
    Eventuell dazu eine Rechtshilfe bei der AK beanspruchen.

    So, jetzt aber ab ins Bett – gute Nacht!

    LG

    #69932
    Shaq
    Mitglied

    Hi,

    So lange hab ich el nicht ausgehalten wie du Roland 🙂
    Ja Danke, Werde mich mal erkundigen bei der Ak und schauen was die mir da raten. Wollte mir einfach mal bei Euch so Infos holen damit ich net ganz ahnungslos bin *gg*
    Aber habt mir ja schon ein wenig weitergeholfen.

    Lg. Shaq

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