Abfertigung alt

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  • #62768
    seymoore
    Mitglied

    Habe einen Mitarbeiter der über 20 Jahre bei uns im Betrieb ist. Er bekommt ein geringes Fixum und monatliche Provisionen. Jetzt will der Abteilungsleiter den Mitarbeiter ein höheres Fixum geben und keine Provisionen mehr auszahlen. Dafür bekommt er eine Bonusvereinbarung, wenn er dieses Ziel erreicht bekommt er einmal im Jahr eine Prämie ausbezahlt.

    Das Problem ist der Mitarbeiter möchte jetzt seine Abfertigung alt ausbezahlt haben. Laut Auskunft des Abteilungsleiters kann es aber sein, dass das neue Gehalt nicht 25% reduziert wird. Es wird zwar geringer aber eben nicht um 25%. Ich bin der Meinung, dass ich die Abfertigung alt mit 6% nicht bezahlen kann. Ich bekam schon die Auskunft wir müssen den Dienstnehmer kündigen um die begünstigte Abfertigung zu zahlen. Nur ich würde ihn kündigen und gleich wieder einstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt das durchgehen lässt.

    Hat jemand eine Idee dazu?

    #67202
    rkraft
    Teilnehmer

    Liebe/r bibs,

    die bloße Kündigung (bzw einvernehmliche Auflösung) und unmittelbar anschließende Neueinstellung reicht sicher nicht, um eine steuerbegünstigte Abfertigung auszahlen zu können. Laut Finanz sind bei gleichzeitigem Beginn eines unmittelbar anschließenden neuen Dienstverhältnis nämlich folgende Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung einer Abfertigung nötig:
    – Wesentliche Änderung der Bezüge (mind 25%),
    – Kündigung bzw einvernehmliche Auflösung,
    -Abrechnung ALLER offenen Ansprüche (Urlaub, aliquote SZ, Überstunden etc),
    – Abmeldung und Anmeldung bei der GKK.

    Wird die Voraussetzung der 25%-Entgeltänderung nicht erfüllt, wäre es eine mögliche Alternative, zwischen dem alten und dem neuen DV einen ausreichenden zeitlichen Abstand zu halten. Dafür kann man wohl die arbeitsrechtliche Rechtsprechung des OGH als Orientierung heranziehen:
    Beträgt die Unterbrechung zwischen zwei Dienstverhältnissen zum Beispiel 25 Tage, sind die Dienstverhältnisse abfertigungsrechtlich nicht mehr zusammenzurechnen (siehe OGH 19. 3. 2003, 9 ObA 21/03h).

    Grobe Faustregel daher: 1 Monat Unterbrechung müsste ausreichen, um abfertigungsrechtlich von einem beendeten und neuem DV ausgehen zu können. Dementsprechend müsste diesfalls die Abfertigung steuerbegünstigt abgerechnet werden können.
    Im Einzelfall empfiehlt es sich natürlich, dies mit dem Betriebsfinanzamt und (für Zwecke der SV) mit der GKK abzustimmen.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #67207
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bibs!

    Ergänzend zum Posting von R. Kraft sei vielleicht noch angemerkt, dass manche Kollektivverträge bei relativ kurzen Unterbrechungen (z.B. 90 Tage) eine Zusammenrechnung beider Dienstverhältnisse vorsehen.
    Bitte daher vorher den KV durchforsten!

    LG

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