6 Wochen Urlaub

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  • #65164
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo,

    hätte eine Frage bezüglich Anrechnung von Vordienstzeiten (6 Wochen Urlaub)

    1)
    DN hat von folgende Dienstzeiten bekanntgegeben

    1975 – 1978 eine kfm. Lehre absolviert anschließend von
    1978 – 1979 kfm. Angestellte im selben Unternehmen

    1979 – 1982 kfm. Angestellte (neue Firma)

    DN ist ab 02.09.2011 20 Jahre im Unternehmen. Ist es richtig, dass ab diesem Datum 6 Wochen Urlaub zustehen?

    2)
    DN hat Gymnasium besucht (Matura), anschließend Bundesheer

    ab 1987 im Unternehmen, ab wann stehen diesem DN 6 Wochen Urlaub zu?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Wünsche Allen ein schönes Ostefest.

    Liebe Grüße
    Ingrid

    #72649
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ingrid!

    Fall 1) Korrekt!

    Fall 2) Du musst 3 Jahre anrechnen (da Bundesheerzeit vor dem DV nicht angerechnet wird), das bedeutet praktisch 6. – 8. Klasse Gym. Da ab 1987 im Unternehmen, stehen seit 2009 sechs Wochen Urlaub zu.

    LG

    #72650
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    herzlichen Dank für die rasche Antwort.

    lg Ingrid

    #72651
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo,

    entschuldigung, aber jetzt habe ich noch eine Frage.

    Ist der DG verpflichtet auf die Vordienstzeiten zu achten und von sich aus dem DN den Urlaub zu geben, oder liegt das auch am DN zB Zeugnisse zu bringen.
    Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

    Danke und lg
    Ingrid

    #72652
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ingrid!

    Der AG ist verpflichtet festzustellen, welche Zeiten dem AN für ein höheres Urlaubsausmaß anzurechnen sind. Daher ist der AN bei Begründung des Arbeitsverhältnisses nach Vordienstzeiten zu befragen. Der AG sollte entsprechende Nachweise bezüglich dieser Angaben verlangen (Schulzeugnisse, Dienstzeugnisse, Gewerbeschein, Steuerbescheide etc.).

    LG

    #72656
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die rasche und genaue Antwort.

    Habe es schon früher gelesen, konnte nicht schneller antworten, habe mich leider falsch eingeloggt und mußte ein neues Passwort beantragen.

    Bin zur Zeit etwa so “ wie ein Schluck Wasser in der Kurve“.

    Besten Dank für die Hilfe, wünsche ein schönes Wochenende
    lg Ingrid

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