13-Wochen-Schnitt im Gastgewerbe

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  • #65008
    Annett
    Teilnehmer

    Hallo Zusammen,

    wird bei Teilzeitkräften im Gastgewerbe bei der Zahlung der Sonderzahlungen ebenfalls ein 13-Wochen-Schnitt wegen geleisteter Mehrarbeitsstunden gemacht?

    Im AZG §19d Abs. 4 steht: „Sofern in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder Arbeitsverträgen Ansprüche nach dem Ausmaß der Arbeitszeit bemessen werden, ist bei Teilzeitbeschäftigten die regelmäßig geleistete Mehrarbeit zu berücksichtigen, dies insbesondere bei der Bemessung der Sonderzahlungen.“

    Ich habe bei diesem Absatz einige Verständnisschwierigkeiten. Kann jemand Licht ins Dunkel bringen und mir helfen?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Annett

    #72208
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Annett!

    Eins ist fix – die Mehrarbeit ist zwingend bei den Sonderzahlungen einzurechnen.

    Allerdings (wenn’s um den KV Arbeiter geht, nehme ich jetzt mal an):
    Istlohn der letzten 12 Monate (incl. der Mehrarbeit) vergleichen zu KV-Lohn (allerdings auch hier die Mehrarbeit im Durchschnitt einrechnen) x 115%.
    Der niedrigere Wert ist dann auszuzahlen.

    So lese ich den KV, ev. kann jemand mit Gastgewerbe-Erfahrung dazu posten.

    LG

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