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20. April 2007 um 22:04 Uhr
#68163
Teilnehmer
Hallo Jenny!
Sehr häufig (denke sogar fast immer) werden Vorstände mit einem „freien Dienstvertrag“ (arbeitsrechtlich!) beschäftigt.
Da gilt dann das Arbeitsrecht grundsätzlich nicht.
Siehe dazu im „großen Ortner“ Stand 1.1.2007 auf Seite 805.
Liebe Grüße
