Re:Vordienstzeiten freiwillige Abfertigung

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#67013
Roland
Teilnehmer

Hallo Stevenson!

Meiner Meinung nach sollte eine Vordienstzeitenanrechnung bei einer freiwilligen Abfertigung (für die Zwölftelregelung) auch erst bei Beendigung des DV möglich sein, weil man ja vorher nicht gewusst hat, dass man diese einmal ausbezahlen möchte. Schriftliche Bestätigung des (der) Vordienstgeber unbedingt einfordern, zählen tun ja bekanntlich nur Zeiten ohne Abfertigung.

Zu beachten ist vielleicht dabei, dass sich dadurch womöglich auch beim Urlaub Konsequenzen ergeben (25 DJ –> 6 Wochen).

LG