Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Abfertigung + Versteuerung › Re:Versteuerung Abfertigung
26. November 2007 um 21:51 Uhr
#68777
Teilnehmer
Hallo lohn1!
Ganz normale Vorgangsweise.
Entweder mit 6% von der Bruttoabfertigung oder Quotientenmethode (kann günstiger sein bis ca. 1.400,– lfd. ME – die günstigere Variante ist ja zwingend anzuwenden).
LSt-Berechnung bei der Quotientenmethode nicht mit dem „zufälligen“ lfd. Entgelt aus diesem Monat (welches ja 0 ist), sondern mit dem monatlichen Entgelt, welches du der Abfertigung zu Grunde gelegt hast.
Hoffe, dass ich helfen konnte.
LG