Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Vereitelung bereits vereinbarten Urlaubs durch Kündigung? › Re:Urlaubsvereinbarung nach Kündigung
6. Juli 2006 um 11:11 Uhr
#67125
Teilnehmer
Hallo Clara!
Die auszuzahlende Urlaubsersatzleistung soll den noch offenen Urlaub abgelten.
Anderer Fall: Es ist ein Betriebsurlaub im Dienstvertrag für die folgenden Jahre i.d. Höhe von 2 Wochen vereinbart. In diesem Fall auch keine Auszahlung des vereinbarten Urlaub.
Somit würde ich auch in Deinem Fall aliquotieren.
Grüsse aus dem Urlaub!
Martin