Re:Re: Zweites Dienstverhältnis

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SchwarzSab
Mitglied

Hallo Paul,

das kommt auf deinen Verdienst an.

Wenn du von Seiten der Sozialversicherung her bereits über der HBGL z.B. 7.000 Euro verdienst würdest du plötzlich nicht mehr von 3.840,00 die Sozialversicherungsbeiträge zahlen sondern von jeweils 3.500 Euro bei jeder Firma. Du kannst zwar meines Wissens nach einen Teil von der Gebietskrankenkasse rückerstatten lassen, aber nicht das ganze.

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung wenn deine beiden Bezüge am Jahresende vom Finanzamt zusammengerechnet werden kannst du mit einer Nachzahlung rechnen, da du ja für jeweils die Hälfte deiner Bezüge weniger Lohnsteuer zahlst als wenn dein Dienstgeber deinen Bezug in Summe versteuert.

Bist du Abfertigung alt oder neu? Im Fall der Abfertigung alt würde ich sehr genau aufpassen, dass dein Dienstgeber nicht beabsichtigt dein Dienstverhältnis in einer Firma auf 20h zu reduzieren und dich in der zweiten Firma „NEU“ eintreten zu lassen mit Abfertigung neu.
Sonst würde im Falle der Abfertigungswirksamen Beendigung deine Abfertigung nur mehr vom halben Gehalt berechnet werden.

Sprich noch mal mit deinem Dienstgeber wie er sich das vorstellt?
Wenn du nicht über der HBGL verdienst hast du von der SV her keine Probleme.
Wenn du mit einer Steuernachzahlung schon im vorhinein rechnest kannst du schon freiwillig vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlungen an dein Finanzamt leisten, dann hast du nicht am Jahresende alles auf einmal zu zahlen,

lg sabine