Re:Re: Zielerreichungsprämie / Abfertigung alt

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#73768
Roland
Teilnehmer

Hallo elkobert,

die letzten 12 Monate sind relevant.

Aus Sicht des arbeitsrechtlichen Austrittes (= Ende der Beschäftigung) hat eine
Rückschau auf die letzten 12 Monate zu erfolgen (siehe OGH 9 ObA 22/11t vom 27. Juli
2011.

Insofern kann auch ein Teil der Abfertigung „später“ bezahlt werden und die Begünstigung (6%) geht nicht verloren!

LG