Re:Re: Vorstand

#70797
Martin
Teilnehmer

liebe andrea!

wr. dga gesetz., § 2 (4)
ein dienstverhältnis liegt vor…. wenn der DN dem DG seine Arbeitskraft schuldet….
deshalb m.E. vorstand wr. dga – JA, aufsichtsrat – NEIN

bei zweifeln den Telfonjoker Tel. 4000-0 (abteilung für Wr. DGA Auskünfte) benutzen.