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9. Juli 2014 um 15:10 Uhr
#73878
biggi
Teilnehmer
Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Ich greife diesen alten Beitrag auf, weil ich überlege, was mir eine Urlaubsvorgriffsvereinbarung (Rückzahlung Entgelt bei Austritt) bringt.
Der Sachverhalt ist folgender: Eintritt MA 3.3.2014, 1 Wo U bereits verbraucht, U-Wunsch 3 Wo bis 14.8.14. Nach U-Ende sind es dann nur 2 1/2 Wochen, bis er ein halbes Jahr hier ist.
In welchen Fällen brauche ich die Vereinbarung für die Rückverrechnung des Entgelts bzw. wann kann ich auch ohne Vereinbarung rückverrechnen?
Zur Info: DN hat KV Handelsarbeiter.
Viele Grüße
Biggi