Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Überzahlung Lehrlingsentschädigung › Re:Re: Überzahlung Lehrlingsentschädigung
24. September 2009 um 16:07 Uhr
#70950
ingridB
Teilnehmer
Hallo Urks,
die Überzahlung wird wie die LE (Lehrlingsentschädigung) abgerechnet. Also keine andere Beitragsgruppe. Ich hatte auch schon freiwillige Mehrleistungen an Lehrlinge (z.B. wenn sie vom Auszubildenden wegen guter Leistungen schon frühzeitig auf die LE des nächsten Lehrjahres angehoben wurden).
Ich habe hier noch nie extra Beträge ausgewiesen und es gab kein Problem. Kann auch m. E. garnicht sein. Bei einem Angestellten würde man ja genauso verfahren.
LG
Ingrid