Re:Re: Sonderzahlungen ATZ

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#72990
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Was ich so von den PersonalverrechnerInnen weiß ist, dass in deinem Fall so vorgegangen wird:
September: Auszahlung der restlichen Sonderzahlung auf Vollzeitbasis (heißt: Vollzeit-Gehalt x 2 : 12 x 9 minus bereits ausbezahlter UZ).

Oktober oder November (je nach Fälligkeit lt. KV): Ausbezahlung der (restlichen) 3 Monate auf ATZ-Basis: ATZ-Gehalt x 2 : 12 x 3 plus Lohnausgleich.

Vor der Problematik „niedriges Entgelt“ (AlV-Rückvverechnung) würde ich mich nicht fürchten – mE ist bei dieser Berechnungsvariante kein „Missbrauch“ zu erkennen.

LG