Re:Re: Sachbezug Dienstfahrtenvollkasko Privat PKW

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#72021
7brunner
Teilnehmer

Wir haben aus folgendem Text geschlossen, dass die Bezahlung einer Vollkaskoversicherung ausschließlich für Schäden aus Dienstfahrten am Privat-PKW ebenso SV-frei behandelt werden könnte:
„Führt die berufliche Verwendung des Arbeitnehmerfahrzeuges zu einem Schaden (zB Reparaturaufwand nach Unfall) und ersetzt der Arbeitgeber teilweise oder zur Gänze diese Schäden, so ergeben sich hiebei die folgenden abtgabenrechtlichen Konsequenzen:
Lohnsteuer:
pflichtig; zu versteuern als „normaler“ sonstiger Bezug nach § 67 (1) EStG
Sozialversicherung:
a) frei, wenn nur der nachgewiesene (Rechnung!) Schaden ersetzt wird
b) pflichtig ist die den tatsächlichen Schaden überschreitende Vergütung an den Arbeitnehmer bzw eine Schadensvergütung, wenn die Schadenshöhe nicht nachgewiesen wird bzw sv pflichtig ist die Schadensvergütung dann, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich eine generelle Schadensabgeltung mit dem Kilometergeld vereinbart hat und nun trotzdem den Schaden (teilweise) vergütet.“