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19. Oktober 2009 um 22:22 Uhr
#71044
Roland
Teilnehmer
Hallo Ulrike!
Ich würde die Pflegefreistellung keinesfalls auf Kalenderjahr umstellen, denn was hat man davon?
Man muss sich sowieso von Fall zu Fall ansehen, ob der Anspruch schon erschöpft ist.
Außerdem hätten die AN mE im „Rumpfjahr“ einen vollen Pflegefreistellungsanspruch.
LG