Re:Re: Pfändung bei Sachbezug

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#73901
rkraft
Teilnehmer

Der Sachbezugswert erhöht die Pfändungsberechnungsgrundlage, wird allerdings auf das Existenzminimum angerechnet, der Arbeitnehmer kriegt also einen entsprechend niedrigeren Geldbetrag. Die Darlehensrate wird ihm vom Existenzminimum abgezogen.
Trotz Sachbezug und Darlehensrückzahlung muss dem Arbeitnehmer aber pro Lohnzahlungszeitraum mindestens der 1/2 allgemeine Grundbetrag in Höhe von € 428,50 (= 857 x 50 %) verbleiben.

Auf Basis Ihrer Angaben ergibt sich nachfolgende Pfändungsberechnung. Diese kann ich natürlich nur exemplarisch darstellen, da ich die Details nicht kenne (AVAB ja/nein, PP und P€ ja/nein, Unterhaltspflichten ja/nein etc), und unter der Annahme, dass es sich um einen Angestellten D1 mit einer normalen Exekution – also keine Unterhaltspfändung – handelt.

Gehalt € 2.600,00
Sachbezug PKW € 300,00
Gesamt € 2.900,00
SV (18,07 %) € 524,03
LSt € 516,63
Berech.grundl. € 1.859,34
Ex.Min. Tab 1am: € 1.151,90, davon € 300,00 Sachbezug, daher € 851,90 in Geld.
Vom Geldbezug werden € 150,00 Darlehensrate einbehalten:
Auszahlungsbetrag € 701,90 (851,90 – 150,00); dieser Betrag liegt noch über € 428,50, ist also ok.

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Rainer Kraft
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