Re:Re: Pensionsversicherung bei Austritt des DN

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#69268
Martin
Teilnehmer

Liebe Martina!

Dies ist vom Pensionsversicherungsvertrag abhängig.
Es bieten sich 2 Möglichkeiten:

Besteuerung des Versicherungsvertrages jetzt zur Gänze, Auszahlung dann steuerfrei.
Übertragung jetzt, Auszahlung steuerpflichtig.

Welches Modell genommen werden kann, ist nur aus dem Vertrag ersichtlich.
Sprich mit der Rechtsabteilung der Pensionsversicherung ob und was möglich ist.
Unter Umständen werden die einbezahlten Beträge des Vertrages in einen anderen übertragen. ?
Dann prüfe die Einkommenssteuerposition der Person was für sie günstiger wäre.