Re:Re: Parkgebühren-SB oder Versteuerung Kostenerstattung Garag

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KEA
Teilnehmer

Hallo Roland,
ja, die Garage ist ebenfalls in der Gebührenzone, unser Steuerberater ist jedoch der Ansicht, dass der Kostenersatz der Kurzparkgebühren steuerpflichtig ist und der Sachbezug f. Parkraumbewirtschaftete Zonen nicht angewendet werden darf, da die Parkplätze nicht dem Unternehmen gehören bzw. nicht vom Unternehmen angemietet worden sind ……
Wir würden natürlich der Anwendung des Sachbezugs von 14,53 EUR p.m. den Vorzug geben, da es gerechter wäre, alle MA gleich zu behandeln (egal ob Firmenparkplatz in der Garage oder Kurzparkzone in derselben Garage) und nebenbei f.diese MA steuerlich wesentlich günstiger ……..