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21. April 2008 um 10:59 Uhr
#69201
Mitglied
Hallo haribofan,
meines Erachtens: Ja, allerdings sollte ein Nachfristsetzung schriftlich vorhanden sein.
Es handelt sich dabei um eine Schmälerung des zustehenden Entgelts, das eine vorzeitigen Austritt als berechtigt erscheinen lässt.
LG
Stefan