Re:Re: Mehrstunden

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#69201
stevenson
Mitglied

Hallo haribofan,

meines Erachtens: Ja, allerdings sollte ein Nachfristsetzung schriftlich vorhanden sein.

Es handelt sich dabei um eine Schmälerung des zustehenden Entgelts, das eine vorzeitigen Austritt als berechtigt erscheinen lässt.

LG
Stefan