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27. Dezember 2010 um 13:29 Uhr
#72266
Teilnehmer
Hallo Claudia,
der Anspruch auf den 25 % Zuschlag für Teilzeitmehrarbeit ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz.
Nach dem KV berechnen sich die Sonderzahlungen als Durchschnitt des laufenden Bruttoentgelts für die Normalarbeitszeit. Normalarbeitszeit sind lt. KV 40 Stunden, d.h. Mehrstunden können nur innerhalb der Normalarbeitszeit liegen und sind daher nach meinem Verständnis mitzurechnen.
LG
Mathias