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24. Juli 2008 um 21:46 Uhr
#69469
Teilnehmer
Lieber Nikolaus!
Lohnsteuerrichtlinie 93.
§ 3 EStG für freie oder verbilligte Mahlzeiten am Arbeitsplatz.
Deshalb kann die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden.
Kein Umweg über die Gutscheine nötig.
Mahlzeit
Martin