Start › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Lehrling – Dienstzettel › Re:Re: Lehrling – Dienstzettel
27. Dezember 2005 um 12:11 Uhr
#66295
Teilnehmer
Liebe Kerstin!
Bei einem Lehrling ist nur ein Lehrvertrag auszustellen.
Der Dienstzettel wird erst dann ausgestellt, wenn die Lehrzeit beendet ist – ungeachtet, ob die Lehrabschlußprüfung bereits erfolgte oder nicht.
Nicht vergessen, den Lehrling auch gleich in der Berufschule anmelden!
LG von Elisabeth
