Re:Re: Kündigung im Krankenstand

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#74310
MaHa
Teilnehmer

Die ersten 5 Tage zählen insofern, dass der 100% Entgeltanspruch aufgebraucht ist.
Der Dienstnehmer bekommt nicht 5 Tage länger 100%, sondern nur für diese 5 Tage die er vorher schon verbraucht hat, im aktuellen Krankenstand aber auf die 42+28 Tage „fehlen“, noch das reduziertes Entgelt. In dem Fall 50% (halber Anspruch von 100%).
lt. GKK ist dieses Vorgehen korrekt. Aber evtl. hat jemand anderes einen anderen Zugang zur Thematik.