Re:Re: Krank im Urlaub

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#73718
ginihelli
Teilnehmer

JB1 hat geschrieben:
> er kann nicht krank gewesen sein, wenn er zur arbeit erschienen ist – das
> schließt sich aus. problematisch ist hier aber schon, dass der dienstnehmer
> VOR antritt des urlaubes erkrankt und nicht WÄHREND des urlaubes. in einem
> derartigen fall kann der dienstnehmer nämlich von der urlaubsvereinbarung
> zurücktreten, da während einer erkrankung kein urlaub vereinbart werden
> darf; dies würde dem erholungszweck des urlaubs zuwiderlaufen.
>
> jetzt hat es der dienstnehmer aber im vorliegenden fall verabsäumt,
> unverzüglich bekannt zugeben, dass er krank ist (das hätte er mMn bereits
> am mittwoch machen müssen-außer er konnte unmöglich telefonieren und auch
> niemanden damit beauftragen). hier kann man – je nachdem wie streng man das
> handhabt – eine verwarnung aussprechen, darüberhinaus treten die
> säumnisfolgen des § 8 Abs 8 AngG ein (kein entgelt für die dauer der
> säumnis).

das heisst also wenn der AN im Urlaub erst krank wird, wird ihm der Urlaub nicht gut geschrieben?!
hab ich das richtig verstanden? 😯