Re:Re: Kein Nachweis über Krankenstand

Startseite Foren Krankenstand Kein Nachweis über Krankenstand Re:Re: Kein Nachweis über Krankenstand

#72773
Willi
Mitglied

Warum so vorschnell mit dem Unterstellen des Austritts?

Der Austritt des DN wäre eine Willenserklärung, die auch schlüssig erfolgen kann – aber nur wenn kein vernünftiger Grund zu zweifeln besteht, dass das Verhalten des DN als Austritt zu werten ist.
Gerade das ist hier aber nicht der Fall, denn es widerspräche jeglicher Lebenserfahrung, dass ein DN, der bei der GKK krankgemeldet ist, damit seinen Austritt erklären will.

Ich würde folgendes machen:
1) Aktenvermerk, dass DN seit zwei Tagen „abgängig ist“.
2) am Freitag ein Einschreiben an den DN, Hinweis auf die Säumnisfolgen (–> der AN hat ja gemäß AngG/EFZG aufgrund der Nichtmeldung bis auf weiteres keinen Entgeltanspruch)
3) Wenn sich weiterhin nichts tut, noch ein Einschreiben, erneuter Hinweis auf die Säumnisfolgen + Erläuterung, dass sich DN unverzüglich melden soll, widrigenfalls sein Nichtmelden als Austritt gewertet werden KÖNNTE.

Ich wäre jedenfalls vorsichtig – es wäre ja (ok, sehr theoretisch) denkbar, dass der DN bewusstlos ist oder sich aus sonst irgendeinem Grund nicht melden kann.
So wie sich die Situation derzeit darstellt, ist sie für den DG ohnehin „positiv“ – er muss kein Entgelt bezahlen, obwohl eigentlich eine entgeltpflichtige Abwesenheit (Arbeitsunfähigkeit) vorliegt.