Re:Re: karenz zuverdienstgrenze

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#72254
Gaby
Teilnehmer

Danke.
Letzte Frage – ebenfalls keine genaue Auskunft der GKK:
Die MA wird als geringfügig Besch. angestellt. Werden die SZ in die Bemessungsgrundlage mit einberechnet? Wenn sie jeden Monat genau 366,33 verdient hätte ich von der Grenze fürs Kibgeld zwar kein Problem, aber von der geringfügigkeit her schon..
Hätte sie Anspruch auf UEL falls die Zusammenarbeit während der Karenz endet? (Sie hat ja ein eigenes Dienstverhältnis im Dienstverhältnis?)

lg
G