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30. Juni 2009 um 19:01 Uhr
#70713
Mathias
Teilnehmer
Hallo Tomtom,
die Hausgehilfin gehört nach A1. Die Hausangestellte gehört nach D1e. Nach D1e gehören die Angestellten, die entweder dem EFZG unterliegen, oder deren Entgeltfortzahlungsanspruch dem EFZG entspricht. Nach D1 gehören im wesentlichen nur die Angestellten, die unter das Angestelltengesetz, das Schauspielergesetz, das Journalistengesetz oder das Gutsangestelltengesetz fallen.
Weitere Details hierzu findest Du im Beitragsgruppenschema des Hauptverbandes der SV.
LG
Matias