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24. August 2008 um 10:17 Uhr
#69546
tobias
Mitglied
Hallo Markus,
folgende Überlegung für Deine Verhandlung: Du erhältst wahrscheinlich ein 13. und 14. Bruttogehalt als Urlaubszuschuß und Weihnachtsgeld; wenn sich Dein Gehalt in Form von Geld und dem Sachbezug für das Auto zusammensetzt, würde das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld aber im Normalfall nur vom Bruttogehalt ohne Sachbezug rechnen.
Es sei denn, Du vereinbarst ausdrücklich, daß der Sachbezug für die Bemessung mitgerechnet wird.
MfG,
tobias