Re:Re: Freiwillige Abfertigung Vollbeschäftigung / geringfügig

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Mathias
Teilnehmer

Hallo Harry,

richtig, wenn das Dienstverhältnis von jetzt 3000 € auf 300 € reduziert wird und das Dienstverhältnis dann irgendwann beendet wird, berechnet sich die gesetzliche Abfertigung im Normalfall auf Basis von 300 €. Alles an Abfertigung was darüber hinaus bezahlt würde, wäre eine freiwillige Abfertigung, die im Rahmen der Viertel-/Zwölftelregelung nur begrenzt steuerbegünstigt ist.

Als Alternative bietet sich an: das jetzige Dienstverhältnis formal und abfertigungsunschädlich beenden mit Dienstgeber-Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung, Abmeldung bei der GKK, Endabrechnung mit Urlaubsersatzleistung etc., Auszahlung der Abfertigung und dann ein neues Dienstverhältnis mit wesentlich reduzierten Bezügen beginnen. Es darf dann allerdings in dem neuen Dienstverhältnis nicht wieder zu einer Erhöhung auf das alte Gehalt kommen, sonst geht die Steuerbegünstigung für die ausgezahlte Abfertigung rückwirkend verloren. Das neue Gehalt sollte im Hinblick auf die Entscheidung des UFS Graz (siehe aktuelles PV-Info-Heft) am besten auf Dauer um mindestens 25 % reduziert bleiben oder man muß zwingende wirtschaftliche Gründe für die Erhöhung gut dokumentieren. Für das neue Dienstverhältnis sind dann BV-Beiträge zu zahlen.

Eine andere Möglichkeit, die Steuerbegünstigung zu retten, wäre vielleicht ein Vollübertritt in die BV zum jetzigen Zeitpunkt.

LG
Mathias