Re:Re: Freiwillige Abfertigung System NEU

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Barbara
Teilnehmer

Hallo Roland, hallo Mathias,

vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich habe es zwar gelesen, dass eben der § 67 Abs.6 nicht anwendbar ist, aber es waren eben ein paar Expertenmeinungen (z.B. Dr.Höfle) welche dies in Frage gestellt haben.
Danke für den Hinweis der Entscheidung des UFS Wien.
Eine Frage wäre aber dann doch noch aufgetaucht. Nachdem es nun heißt, diese freiwilligen Abfertigungen sind nach §67 Abs. 10 nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats zu versteuern, d.h. auch wenn Mitarbeiter am 15.2. Austrittsdatum hat, ein freiwillige Abfertigung (Neu ) neben seinen laufenden Bezügen bezieht, so erfolgt die Besteuerung über die monatliche Lohnsteuertabelle und nicht über die tägliche?

Danke vielmals für eure Hilfe

Barbara